Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Die Stiftung trägt den Namen „Kulturstiftung Westpreußen“ und hat ihren Sitz in Warendorf. Ihre Geschäftsstelle befindet sich ebenfalls in 48231 Warendorf (Klosterstraße 21).
Sie wurde 1973 errichtet und 1975 offiziell genehmigt Bis 2005 lautete ihr Name „Erik-von-Witzleben-Stiftung“.
Stifter und Rechtsform
Die Kulturstiftung Westpreußen ist durch die frühere Landsmannschaft Westpreußen e.V., die (seit 2018) Westpreußische Gesellschaft, mit Sitz in Münster-Wolbeck, als eine rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts (§ 80 ff BGB) errichtet worden.
Stiftungsmittel
Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus Erträgen des Stiftungsvermögens, aus öffentlichen und privaten Zuwendungen, soweit sie nicht dem Vermögen zuwachsen, sowie aus öffentlichen und privaten Zuwendungen mit Zweckbindung.
Organe
Die Organe der Stiftung bilden der Stiftungsrat sowie der Stiftungsvorstand. Die Amtszeit beider Gremien beträgt jeweils fünf Jahre. (Die derzeitigen Mitglieder und deren Funktionen werden unter der Rubrik Entscheidungsträger genannt.)
1. Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus höchstens 11 Personen. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertretenden Vorsitzenden. Er besteht zum einen aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der institutionellen Fördergeber des Westpreußischen Landesmuseums – der für die Kultur der Deutschen im östlichen Europa zuständigen obersten Bundesbehörde sowie des jeweils zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, der für Kultur zuständigen Abteilung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und der Stadt Warendorf –, zum anderen aus vier Mitgliedern, die von der Stifterin, der Westpreußischen Gesellschaft, entsandt werden, und zum dritten aus bis zu drei Persönlichkeiten des kulturellen, wissenschaftlichen oder politischen Lebens.
Der Stiftungsrat legt die Grundsätze für die Arbeit der Stiftung im Rahmen des Stiftungszweckes fest und überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Insbesondere beschließt er den jährlichen Arbeitsplan und den jährlichen Tätigkeitsbericht des Vorstandes sowie den jährlichen Wirtschaftsplan und die Jahresrechnung. Überdies kann er einen Fachbeirat von bis zu 15 Mitgliedern berufen.
2. Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei vom Stiftungsrat berufenen Mitgliedern, darunter einem Schatzmeister, die aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und die Reihenfolge seiner Vertretung bestimmen, sowie aus dem Direktor des Westpreußischen Landesmuseums.
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich sowie außergerichtlich und führt die Geschäfte. Er handelt rechtsverbindlich durch seinen Vorsitzenden und im Falle seiner Verhinderung durch seinen Vertretenden. Der Direktor des Westpreußischen Landesmuseums führt seine Geschäfte selbstständig.
Geschäftsjahr und Rechnungsführung
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Rechnungsführung erfolgt nach den Grundsätzen einer ordentlichen Geschäftsführung.